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  • ab 22.03.2013 (außer Kraft)

§ 12 STTG - Umweltverträgliche Beschaffung

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG)
Amtliche Abkürzung
STTG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
700-9

Öffentliche Auftraggeber sollen im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge tragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte negative Umweltauswirkungen gering gehalten werden. Dies umfasst das Recht, bei der Bedarfsermittlung, der Leistungsbeschreibung und der Zuschlagserteilung Anforderungen im Sinne von Satz 1 aufzustellen und angemessen zu berücksichtigen sowie für die Auftragsausführung ergänzende Verpflichtungen auszusprechen.

Außer Kraft am 17. Dezember 2021 durch § 19 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688). Zur weiteren Anwendung s. § 18 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).