§ 25 HeimMindBauV - Gemeinschaftsräume
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung - HeimMindBauV)
- Amtliche Abkürzung
- HeimMindBauV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2170-5-2
1§ 20 Abs. 1 gilt entsprechend. 2Die Nutzflächen müssen jedoch so angelegt sein, dass auch Bettlägerige an Veranstaltungen und Zusammenkünften teilnehmen können.