Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
Amtliche Abkürzung
BtMVV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-6-24-4

Vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 7480(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Grundsätze1
Verschreiben durch einen Arzt2
Verschreiben durch einen Zahnarzt3
Verschreiben durch einen Tierarzt4
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln5
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin5a
Substitutionsregister5b
Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung5c
Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung5d
Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes6
Verschreiben für Kauffahrteischiffe7
Betäubungsmittelrezept8
Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept9
Betäubungsmittelanforderungsschein10
Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein11
Abgabe12
Nachweisführung13
Angaben zur Nachweisführung14
Formblätter15
Straftaten16
Ordnungswidrigkeiten17
Übergangsvorschrift18

Artikel 3 der Zehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74)