Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)
Amtliche Abkürzung
BtMVV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-6-24-4

Vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1639)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Grundsätze1
Verschreiben durch einen Arzt2
Verschreiben durch einen Zahnarzt3
Verschreiben durch einen Tierarzt4
Verschreiben zur Substitution5
Substitutionsregister5a
Verschreiben für Patienten in Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung5b
Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung5c
Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes6
Verschreiben für Kauffahrteischiffe7
Betäubungsmittelrezept8
Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept9
Betäubungsmittelanforderungsschein10
Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein11
Abgabe12
Nachweisführung13
Angaben zur Nachweisführung14
Formblätter15
Straftaten16
Ordnungswidrigkeiten17
Übergangsvorschriften18

Artikel 3 der Zehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74)