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§ 9a KraftStG 2002 - Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor

Bibliographie

Titel
Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002) 
Amtliche Abkürzung
KraftStG 2002
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-17

(1) Für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor erhöht sich in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 der jeweilige Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon, wenn das Fahrzeug nicht einer der Partikelminderungsstufen PM 01 und PM 0 bis PM 5 oder einer der Partikelminderungsklassen PMK 01 und PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht.

(2) Der Zuschlag gilt nicht für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1.