§ 49 KWG - Sofortige Vollziehbarkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Kreditwesen
Redaktionelle Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7610-1

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen des Bundesaufsichtsamtes auf der Grundlage des § 2b Abs. 1a Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, des § 12a Abs. 2, des § 13 Abs. 3, des § 13a Abs. 3 bis 5, jeweils auch in Verbindung mit § 13b Abs. 4 Satz 2, des § 28 Abs. 1, des § 35 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, der §§ 36, 37 und § 44 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 44b, und Abs. 2, des § 44a Abs. 2 Satz 1, der §§ 44c, 45 und 45a Abs. 1, der §§ 46 und 46a Abs. 1 und des § 46b haben keine aufschiebende Wirkung.