§ 49 KWG - Sofortige Vollziehbarkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Kreditwesen
Redaktionelle Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7610-1

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen des Bundesaufsichtsamtes haben in den Fällen des § 2b Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 1, des § 12a Abs. 2, des § 35 Abs. 2 Nr. 2, 3 Buchstabe b und Nr. 4, der §§ 36, 45 und 45a Abs. 1, der §§ 46 und 46a Abs. 1 und des § 46b sowie bei einer Prüfung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 1a und § 44a Abs. 2 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung.