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  • ab 01.01.1975 (aktuelle Fassung)

§ 37 LGebG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Landesgebührengesetz (LGebG)
Amtliche Abkürzung
LGebG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2013-1

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.

(2) Für Amtshandlungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes nachgesucht waren, aber erst nach seinem In-Kraft-Treten vorgenommen werden, sind Kosten nach bisherigem Recht zu erheben; es kann jedoch bereits dieses Gesetz angewendet werden, sofern es für den Kostenschuldner günstiger ist. Das Gleiche gilt für Widerspruchsverfahren (§ 15 Abs. 4 bis 6), die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.