Landesjustizkostengesetz (LJKG)

Bibliographie

Titel
Landesjustizkostengesetz (LJKG)
Amtliche Abkürzung
LJKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
360

In der Fassung vom 15. Januar 1993 (GBl. S. 110, 244)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. April 2024 (GBl. 2024 Nr. 29)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Justizverwaltungskosten und Gerichtskosten in landesrechtlich geregelten Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Allgemeine Regelung1
Kostenbeitreibung2
Verwaltungszwangsverfahren3
Gebührenfestsetzung in Hinterlegungssachen4
Auslagen in Hinterlegungssachen5
Kostenerhebung in Hinterlegungssachen6
Richterliche Entscheidungen nach dem Polizeigesetz6a
Zweiter Abschnitt
Gebührenbefreiungen, Stundung, Erlass von Kosten und Einzug von Justizforderungen
Gebührenfreiheit7
Sonstige Gebührenbefreiungsvorschriften8
Stundung und Erlass von Kosten9
Einzug von Justizforderungen9a
(weggefallen)10 bis 16
Dritter Abschnitt
Gebühren, Gebührenbezug und Vergütungen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Tätigkeiten im Gemeindebereich
Gebühren und Auslagen für die Aufnahme von Nottestamenten17
(weggefallen)18
Tätigkeit der Gemeinden in Nachlass- und Teilungssachen19
Anwendung des Gerichts- und Notarkostengesetzes, Kostenprüfung, Erinnerung und Reisekosten20
(weggefallen)21
(weggefallen)22
Verweisung auf andere Gesetze23
Überleitungsvorschrift für notarielle Kosten23a
Überleitungsvorschrift für Kosten der Ratschreiber23b
In-Kraft-Treten24
Anlage
Gebührenverzeichnis
(Anlage zu § 1 Absatz 2)
Anlage