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  • ab 01.01.1993 (aktuelle Fassung)

§ 12 BbgVwGG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz - BbgVwGG)
Amtliche Abkürzung
BbgVwGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
304-1

(1) Die bei den Kreisgerichten - Kammern für Verwaltungssachen - anhängigen Verfahren gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Ausnahme der Baulandsachen in dem Stand, in dem sie sich befinden, auf das nach § 2 Abs. 1 zuständige Verwaltungsgericht über.

(2) Die bei dem Bezirksgericht Potsdam - Senate für Verwaltungssachen - anhängigen Verfahren gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Ausnahme der Baulandsachen in dem Stand, in dem sie sich befinden, auf das Oberverwaltungsgericht über.