§ 30 HBKG - Katastrophenschutzstab
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)
- Amtliche Abkürzung
- HBKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 312-12
Der Katastrophenschutzstab unterstützt die Katastrophenschutzbehörde bei der Vorbereitung der Abwehr und der Abwehr von Katastrophen. Ihm gehören insbesondere Vertreterinnen oder Vertreter der Feuerwehr und der Organisationen an, deren Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken.