§ 11 LHG 2012/2013
Bibliographie
- Titel
- Landeshaushaltsgesetz 2012/2013 (LHG 2012/2013)
- Amtliche Abkürzung
- LHG 2012/2013
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 63-39
Auf die Höchstbeträge nach den §§ 9 und 10 sind alle bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes übernommenen Gewährleistungen anzurechnen, soweit das Land noch in Anspruch genommen werden kann.