§ 35 LFAGUmlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- LFAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 6022-1
Für das Jahr 1999 wird eine endgültige Umlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" festgesetzt, deren Berechnung sich nach dem bisher geltenden Recht (§ 37 Abs. 1) richtet.