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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019
(Haushaltsgesetz 2019 - HG 2019)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HG 2019)
Amtliche Abkürzung
HG 2019
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.30

Vom 18. Januar 2019 (GVBl. LSA S. 3)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2019 (GVBl. LSA S. 1006)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen1
Zuwendungen2
Tilgungsleistungen und Kreditaufnahme3
Kassenverstärkungskredite4
Garantien und Bürgschaften5
Betragsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen6
Übertragbarkeit von Ausgabeansätzen7
Personalkostenbudgets, Stellen- und Personalwirtschaft8
Deckungsfähigkeit9
Mehreinnahmen und Mehrausgaben10
Verbindlichkeit von Erläuterungen11
Abweichung vom Bruttoprinzip12
Ausnahmen nach § 63 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt13
Vorfinanzierung durch Dritte14
Operationelle Programme und Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum15
Sonderregelungen16
Sprachliche Gleichstellung17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten18
Nachtrag zum Gesamtplan des Haushaltsplans des Landes Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr 2019Erste Anlage
Allgemeine Bestimmungen zu den Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarfsnachweisen für das Haushaltsjahr 2019 (Allgemeine Bestimmungen 2019)Zweite Anlage