Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung
(Vergabeverordnung Stiftung - VergabeVO Stiftung)

Bibliographie

Titel
Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Vergabeverordnung Stiftung - VergabeVO Stiftung)
Amtliche Abkürzung
VergabeVO Stiftung
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2234-4

Vom 23. April 2006 (GBl. S. 114)

Außer Kraft am 1. Dezember 2019 durch § 39 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2019 (GBl. S. 489) (1)

Auf Grund von § 2 Abs. 1 sowie § 2a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung vom 15. September 2005 (GBl. S. 630) in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 (GBl. 2005 S. 632) wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Vergabe von Studienplätzen
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeines
Umfang der zentralen Studienplatzvergabe1
Einbezogener Personenkreis2
ZWEITER ABSCHNITT
Antragstellung
Frist und Form der Anträge, Ausschluss vom Verfahren3
Beteiligung am Verfahren4
Besonderer öffentlicher Bedarf5
DRITTER ABSCHNITT
Quotierung und Verfahrensablauf, Auswahlverfahren der Hochschulen
Quotierung6
Ablauf des zentralen Vergabeverfahrens7
Zulassungsbescheid8
Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahlverfahren der Hochschulen10
VIERTER ABSCHNITT
Quoten und Auswahlkriterien des zentralen Vergabeverfahrens
Auswahl in der Abiturbestenquote11
Landesquoten12
Zurechnung zu den Landesquoten13
Auswahl nach Wartezeit14
Auswahl nach Härtegesichtspunkten15
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung16
Auswahl für ein Zweitstudium17
Nachrangige Auswahlkriterien18
FÜNFTER ABSCHNITT
Auswahl nach einem Dienst auf Grund früherer Zulassung
Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs19
SECHSTER ABSCHNITT
Verteilung auf die Studienorte
Verteilung der in der Abiturbestenquote Ausgewählten auf die Studienorte20
Verteilung der nach § 7 Abs. 3 Ausgewählten auf die Studienorte21
SIEBTER ABSCHNITT
Vergabe von Teilstudienplätzen
Teilstudienplätze22
ZWEITER TEIL
Sonstige Bestimmungen
Ausländerzulassung durch die Hochschulen23
Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen24
DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten25
In das zentrale Vergabeverfahren einbezogene Studiengänge
(Zu § 1 Satz 2)
Anlage 1
Ermittlung der Durchschnittsnote
(Zu § 11 Abs. 3 Satz 1)
Anlage 2
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
(Zu § 17 Abs. 2 Satz 2)
Anlage 3
Zuordnung der Kreise und kreisfreien Städte zu den Studienorten
(Zu § 21 Abs. 1 Satz 3)
Anlage 4
Ermittlung der Punktzahl der Gesamtqualifikation
(Zu § 20 Satz 3)
Anlage 5