§ 1a AsylbLG - Anspruchseinschränkung
Bibliographie
- Titel
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Amtliche Abkürzung
- AsylbLG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2178-1
Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 und ihre Familienangehörigen nach § 1 Abs. 1 Nr. 6,
- 1.die sich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen, oder
- 2.bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können,
erhalten Leistungen nach diesem Gesetz nur, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist.