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§ 1 BZRLPBefugV

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen
Redaktionelle Abkürzung
BZRLPBefugV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Die Anerkennungsbefugnis gemäß § 20 Abs. 1 bis 5 LABG in Verbindung mit § 50 der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) wird auf die Bezirksregierungen übertragen.