§ 3 BZRLPBefugV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen
- Redaktionelle Abkürzung
- BZRLPBefugV,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
(1) Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft. Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet darüber dem für das Schulwesen zuständigen Ausschuss des Landtags spätestens zum 31. Dezember 2009.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen vom 28. März 1990 (GV. NRW. S. 246), geändert durch Verordnung vom 26. Mai 1994 (GV. NRW. S. 320), außer Kraft.
Düsseldorf, den 16. September 1999
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gabriele Behler