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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (APO-Justiz-JVD)

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (APO-Justiz-JVD)
Amtliche Abkürzung
APO-Justiz-JVD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
305-9

Vom 18. August 2014 (SächsGVBl. S. 494)

Aufgrund von § 30 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2, 5 bis 8 sowie Satz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeines
Geltungsbereich, Ziel der Ausbildung1
Teil 2
Vorbereitungsdienst
Abschnitt 1
Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Einstellungsvoraussetzungen2
Einstellungsbehörden3
Dienstbezeichnung4
Abschnitt 2
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Ausbildungsverlauf5
Einführung6
Berufspraktische Ausbildung7
Fachtheoretische Ausbildung8
Praktische Erprobung9
Bewertung der Leistungen und Ausbildungsnote10
Urlaub und Unterbrechung der Ausbildung11
Wiederholung von Ausbildungsabschnitten12
Teil 3
Laufbahnprüfung
Abschnitt 1
Allgemeines
Grundsatz13
Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane14
Aufgaben und Zuständigkeiten der Prüfungsbehörde und der Prüfungsorgane15
Weisungsunabhängigkeit16
Bestellung der Prüfungsorgane17
Beschlussfassung des Prüfungsausschusses18
Bestellung der Örtlichen Prüfungsleiter19
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für das Prüfungsverfahren
Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung20
Prüfungsverhinderung21
Noten22
Nichterbringung von Prüfungsleistungen23
Mängel im Prüfungsverfahren24
Hilfsmittel25
Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren26
Abschnitt 3
Prüfungsverfahren
Zulassung zur Prüfung27
Schriftliche Prüfung28
Bewertung der Prüfungsarbeiten29
Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung30
Mündliche Prüfung31
Bewertung der mündlichen Prüfung32
Prüfungsgesamtnote33
Prüfungsniederschrift34
Prüfungsakten35
Zeugnis36
Festsetzung der Platznummern37
Wiederholung der Prüfung38
Ergänzungsvorbereitungsdienst39
Abschnitt 4
Prüfungsvergünstigungen
Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Prüfungsteilnehmer40
Teil 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsregelungen41
Inkrafttreten und Außerkrafttreten42