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  • ab 01.01.1999 (aktuelle Fassung)

Art. 104 EGInsO - Anwendung des neuen Rechts

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Amtliche Abkürzung
EGInsO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
311-14-1

In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses Gesetz auch für Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 1. Januar 1999 begründet worden sind.