§ 59 KGSG - Rückgabeersuchen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG)
- Amtliche Abkürzung
- KGSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 224-26
Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
- 1.
den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder
- 2.
Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.