Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen
(Beihilfenverordnung NRW - BVO NRW)

Bibliographie

Titel
Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfenverordnung NRW - BVO NRW)
Amtliche Abkürzung
BVO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20320

20320

Vom 5. November 2009 (GV. NRW. S. 602)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 944) (1)

Auf Grund des § 77 Absatz 8 des Landesbeamtengesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224) wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Beihilfeberechtigte Personen1
Beihilfefälle2
Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen3
Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen4
Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung, psychotherapeutische Akutbehandlung4a
Gemeinsame Vorschriften für die Behandlungsformen psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie4b
Psychoanalytisch begründete Verfahren4c
Verhaltenstherapie4d
Psychosomatische Grundversorgung4e
Neuropsychologische Therapie4f
Komplextherapien und integrierte Versorgung4g
Soziotherapie4h
Sonstige Heilbehandlungen4i
Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit5
Häusliche Pflege5a
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege5b
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson5c
Vollstationäre Pflege5d
Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes5e
Ambulant betreute Wohngruppen und Einrichtungen der Behindertenhilfe5f
Aufwendungen der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 15g
Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen6
Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren6a
Familienorientierte Rehabilitation6b
Sozialmedizinische Nachsorge6c
Rehabilitationssport und Funktionstraining6d
Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen7
Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation sowie bei Empfängnisregelung8
Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen9
Behandlungs- und Beförderungskosten im Ausland; Auslandskrankenversicherung10
Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen11
Bemessung der Beihilfen12
Kostendämpfungspauschale 12a
Verfahren13
Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen14
Belastungsgrenze15
Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts16
Personenbezogene Bezeichnungen17
Übergangsregelungen17a
Inkrafttreten18
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen GrundversorgungAnlage 1
Aufwendungen für Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Mittel aus dem Bereich der privaten LebensführungAnlage 2
Aufwendungen für Hilfsmittel Anlage 3
Beihilferechtliches Gebührenverzeichnis NRW für HeilpraktikerleistungenAnlage 4
Aufwendungen für Heilbehandlungen durch nichtärztliche Leistungserbringerinnen und LeistungserbringerAnlage 5
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und BehandlungsmethodenAnlage 6
Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen GebührenrechtAnlage 7
Förderwürdige Gesundheits- und Präventionskurse Anlage 8

Nach Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 944) gilt diese für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.