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§ 19 KWG - Inhalt der Wahlvorschläge

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG)
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1

In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Berufs und ihrer Anschrift aufzuführen.