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Rheinland-Pfalz
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KWG,RP - Kommunalwahlgesetz
§§ 1 - 52, Erster Teil - Wahlen zu den Gemeinderäten
§§ 26 - 35, Fünfter Abschnitt - Wahlhandlung
§§ 26 - 35, Fünfter Abschnitt - Wahlhandlung
§ 26 KWG, Bildung des Wahlvorstandes
§ 26a KWG, Auszählungsvorstände
§ 27 KWG, Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes
§ 28 KWG, Öffentlichkeit der Wahl
§ 29 KWG, Stimmzettel bei Verhältniswahl
§ 30 KWG, Stimmzettel bei Mehrheitswahl
§ 31 KWG, Briefwahl
§ 32 KWG, Stimmabgabe bei Verhältniswahl
§ 33 KWG, Stimmabgabe bei Mehrheitswahl
§ 34 KWG, Wahrung des Wahlgeheimnisses
§ 35 KWG, Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen