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§ 24a LKatSG M-V - Anerkennung und Würdigung von Verdiensten

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG M-V)
Amtliche Abkürzung
LKatSG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
215-3

Besondere Verdienste um den Katastrophenschutz können in geeigneter Weise anerkannt und gewürdigt werden. Näheres regelt das Ministerium für Inneres und Europa durch Verwaltungsvorschrift.