Anlage 2 VOFF NRW - Dienstgrade der Feuerwehrmusik
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)
- Amtliche Abkürzung
- VOFF NRW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 213
Es werden ernannt
1. | zur Feuerwehrmusik-Anwärterin oder zum Feuerwehrmusik-Anwärter, | wer sich in der Probezeit befindet |
---|---|---|
2. | zur Feuerwehrmusikerin oder zum Feuerwehrmusiker, | wer die Probezeit bestanden hat |
3. | zur Oberfeuerwehrmusikerin oder zum Oberfeuerwehrmusiker, | wer den Lehrgang D1 nach einer qualifizierenden Lehrgangs- und Prüfungsordnung von einem Fachverband der Laienmusik in Nordrhein-Westfalen oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat |
4. | zur Hauptfeuerwehrmusikerin oder zum Hauptfeuerwehrmusiker, | wer den Lehrgang D2 nach einer qualifizierenden Lehrgangs- und Prüfungsordnung von einem Fachverband der Laienmusik in Nordrhein-Westfalen oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat |
5. | zur Feuerwehruntermusikmeisterin oder zum Feuerwehruntermusikmeister, | wer den Lehrgang D3 nach einer qualifizierenden Lehrgangs- und Prüfungsordnung von einem Fachverband der Laienmusik in Nordrhein-Westfalen oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat |
6. | zur Feuerwehrmusikmeisterin oder zum Feuerwehrmusikmeister, | wer den Lehrgang C1 nach der Rahmenprüfungsordnung für qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik der Landesmusikakademie NRW oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat |
7. | zur Feuerwehrobermusikmeisterin oder zum Feuerwehrobermusikmeister, | wer den Lehrgang C2 nach der Rahmenprüfungsordnung für qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik der Landesmusikakademie NRW oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat |
8. | zur Feuerwehrhauptmusikmeisterin oder zum Feuerwehrhauptmusikmeister, | wer den Lehrgang C3 nach der Rahmenprüfungsordnung für qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik der Landesmusikakademie NRW oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat. |