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  • ab 27.05.2017 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 VOFF NRW - Dienstgrade der Feuerwehrmusik

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)
Amtliche Abkürzung
VOFF NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
213

Es werden ernannt

1.zur Feuerwehrmusik-Anwärterin oder zum Feuerwehrmusik-Anwärter,wer sich in der Probezeit befindet
2.zur Feuerwehrmusikerin oder zum Feuerwehrmusiker,wer die Probezeit bestanden hat
3.zur Oberfeuerwehrmusikerin oder zum Oberfeuerwehrmusiker,wer den Lehrgang D1 nach einer qualifizierenden Lehrgangs- und Prüfungsordnung von einem Fachverband der Laienmusik in Nordrhein-Westfalen oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat
4.zur Hauptfeuerwehrmusikerin oder zum Hauptfeuerwehrmusiker,wer den Lehrgang D2 nach einer qualifizierenden Lehrgangs- und Prüfungsordnung von einem Fachverband der Laienmusik in Nordrhein-Westfalen oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat
5.zur Feuerwehruntermusikmeisterin oder zum Feuerwehruntermusikmeister,wer den Lehrgang D3 nach einer qualifizierenden Lehrgangs- und Prüfungsordnung von einem Fachverband der Laienmusik in Nordrhein-Westfalen oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat
6.zur Feuerwehrmusikmeisterin oder zum Feuerwehrmusikmeister,wer den Lehrgang C1 nach der Rahmenprüfungsordnung für qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik der Landesmusikakademie NRW oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat
7.zur Feuerwehrobermusikmeisterin oder zum Feuerwehrobermusikmeister,wer den Lehrgang C2 nach der Rahmenprüfungsordnung für qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik der Landesmusikakademie NRW oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat
8.zur Feuerwehrhauptmusikmeisterin oder zum Feuerwehrhauptmusikmeister,wer den Lehrgang C3 nach der Rahmenprüfungsordnung für qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik der Landesmusikakademie NRW oder einen vergleichbaren Lehrgang erfolgreich absolviert hat.