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  • ab 27.05.2017 (aktuelle Fassung)

Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen
(Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)

Bibliographie

Titel
Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)
Amtliche Abkürzung
VOFF NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
213

Vom 9. Mai 2017 (GV. NRW. S. 582)

Auf Grund des § 56 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) wird folgende Verordnung erlassen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeines
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr1
Teil 2
Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
Zuständigkeit und Grundsätze der Aufnahme2
Dienst und Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr außerhalb des Wohnortes3
Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren4
Mitwirkung in anderen Organisationen5
Probezeit6
Mitgliedsakte7
Teil 3
Verwendung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr
Aufnahme in die Einsatzabteilung8
Ausscheiden aus der Einsatzabteilung und Eintritt in die Ehrenabteilung9
Unterstützungsabteilung10
Kinder- und Jugendfeuerwehr11
Teil 4
Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
Pflichten der Mitgliedschaft12
Fortbildung und Personalentwicklung13
Dienstgrade und Beförderungen14
Beurlaubung15
Teil 5
Funktionen und Inkompatibilitäten
Funktionen im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr16
Kommissarische Übertragung von Funktionen17
Qualifikation für Führungs- und Aufsichtsfunktionen18
Mehrfachfunktionen19
Teil 6
Disziplinarverfahren
Disziplinarbefugnis20
Dienstvergehen21
Disziplinarmaßnahmen22
Verfahren23
Teil 7
Ausscheiden, Übergangs- und Schlussvorschriften
Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr24
Übergangsvorschriften25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten26
Anlagen
Dienstgrade der Freiwilligen FeuerwehrAnlage 1
Dienstgrade der FeuerwehrmusikAnlage 2