§ 54 SaatG - Gebühren

Bibliographie

Titel
Saatgutverkehrsgesetz 
Amtliche Abkürzung
SaatG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7822-6

Durch Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes kann für den Bereich der Bundesverwaltung der Zeitpunkt des Entstehens und der Erhebung der Gebühr abweichend von den Vorschriften des Bundesgebührengesetzes geregelt werden.