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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

§ 32 WoGG - Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Bibliographie

Titel
Wohngeldgesetz (WoGG)
Amtliche Abkürzung
WoGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8601-3

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.