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§ 3 AG TierGesG TierNebG NRW - Tierseuchenverfügung

Bibliographie

Titel
Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierGesG TierNebG NRW)
Amtliche Abkürzung
AG TierGesG TierNebG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7831

Eine auf der Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes erlassene schriftliche oder elektronische Ordnungsverfügung, die sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet, kann öffentlich bekannt gegeben werden.