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  • ab 01.11.1989 (aktuelle Fassung)

Art. 5 BfSErrG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz
Redaktionelle Abkürzung
BfSErrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-19

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Bonn, den 9. Oktober 1989

Der Bundespräsident

Weizsäcker

Der Bundeskanzler

Dr. Helmut Kohl

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Klaus Töpfer