Art. 5 BfSErrG - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz
- Redaktionelle Abkürzung
- BfSErrG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-19
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 9. Oktober 1989
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Klaus Töpfer