Art. 3 BfSErrG - Änderungen weiterer Gesetze
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz
- Redaktionelle Abkürzung
- BfSErrG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-19
- 1.
Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
§ 11 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610) wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 werden die Worte "Bundesamt für Zivilschutz" durch die Worte "Bundesamt für Strahlenschutz" ersetzt.
- b)
In Absatz 4 Nr. 4 werden die Worte "Bundesgesundheitsamt, Institut für Strahlenhygiene" durch die Worte "Bundesamt für Strahlenschutz" ersetzt.
- c)
Absatz 6 wird wie folgt gefaßt:
"(6) Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 5 und § 5 Abs. 1 Satz 2 ist das Bundesamt für Strahlenschutz."
- d)
In Absatz 7 werden die Worte "und 5 und § 5 Abs. 1 Satz 2" gestrichen.
- 2.
Änderung des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter
Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2121), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. September 1980 (BGBl. I S. 1729), wird wie folgt geändert:
- a)
In § 4 Abs. 1 werden nach den Worten "des Instituts für Chemisch-Technische Untersuchungen" ein Komma gesetzt und die Worte "des Bundesamtes für Strahlenschutz" eingefügt.
- b)
In § 5 Abs. 2 Satz 2 werden nach den Worten "das Institut für Chemisch-Technische Untersuchungen" ein Komma gesetzt und die Worte "das Bundesamt für Strahlenschutz" eingefügt.
- 3.
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 261), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1282), wird wie folgt geändert.
In der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) werden
- a)
in Nummer 2 Abs. 1 der Vorbemerkungen nach den Worten "Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft" die Worte "Bundesamt für Strahlenschutz" eingefügt,
- b)
in Besoldungsgruppe B 3 die Worte "Direktor und Professor bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt - als Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle" gestrichen und
- c)
in Besoldungsgruppe B 7 nach den Worten "Präsident der Zentralen Transportleitung der Deutschen Bundesbahn" die Worte "Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz" eingefügt.