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§ 6 LMHV - Herstellung bestimmter traditioneller Lebensmittel

Bibliographie

Titel
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 
Amtliche Abkürzung
LMHV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2125-44-6

Für Lebensmittelunternehmer, die ein in Anlage 3 Spalte 1 genanntes Lebensmittel herstellen, gelten die in Anlage 3 Spalte 2 jeweils bezeichneten Anforderungen des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht hinsichtlich der in Anlage 3 Spalte 3 jeweils bezeichneten Räume oder Geräte und Ausrüstungen.