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§ 7 WaffenDV - In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes
Redaktionelle Abkürzung
WaffenDV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7111

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Das Innenministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.