Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Amtliche Abkürzung
BayÖPNVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
922-1-B

In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1996 (GVBl S. 336, BayRS 922-1-B)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 455)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Begriffsbestimmung1
Ziele2
Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs3
Allgemeine Anforderungen4
Bedienungsstandard5
Regionale Nahverkehrsräume des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs6
Verkehrskooperationen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr7
Zweiter Teil
Aufgabenverantwortung
Erster Abschnitt
Aufgabenverantwortung für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr
Aufgabenträger8
Mitwirkung kreisangehöriger Gemeinden9
Überörtliche Zusammenschlüsse10
Rechtsformen für die Durchführung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs11
Durchführung der Aufgabe12
Nahverkehrsplan13
ÖPNV-lnvestitionsplan14
Zweiter Abschnitt
Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr15
Bayerische Eisenbahngesellschaft16
Schienennahverkehrsplan17
Mitwirkung der Aufgabenträger für den allgemeinen Personennahverkehr18
Dritter Teil
Finanzierung
Erster Abschnitt
Finanzierung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs
Grundsatz19
Finanzhilfen20
Investitionshilfen21
Mittelfristiges Investitionsförderungsprogramm22
Höhe der Investitionshilfen23
Hilfen für den Ausbildungsverkehr - abweichend von § 45a PBefG24
(weggefallen)25
(weggefallen)26
ÖPNV-Zuweisungen27
Höhe der ÖPNV-Zuweisungen28
Zweiter Abschnitt
Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs
Grundsatz29
Vierter Teil
Schlussvorschriften
In-Kraft-Treten30
Hilfen für den Ausbildungsverkehr für das Jahr 2024
(zu Art. 24 Abs. 5 Satz 1)
Anlage 1