§ 14 WBO - Umfang der Untersuchung
Bibliographie
- Titel
- Wehrbeschwerdeordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- WBO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 52-1
Die Untersuchung der Beschwerde ist stets darauf zu erstrecken, ob mangelnde Dienstaufsicht oder sonstige Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen.