§ 15 WBO - Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Bibliographie
- Titel
- Wehrbeschwerdeordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- WBO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 52-1
Die Fortführung des Verfahrens wird nicht dadurch berührt, dass nach Einlegung der Beschwerde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers endigt.