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§ 15 WBO - Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Bibliographie

Titel
Wehrbeschwerdeordnung
Redaktionelle Abkürzung
WBO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
52-1

Die Fortführung des Verfahrens wird nicht dadurch berührt, dass nach Einlegung der Beschwerde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers endigt.