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§ 30 SächsEigBVO - Lagebericht

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO)
Amtliche Abkürzung
SächsEigBVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
54-1.1/3

Für den Lagebericht gilt § 289 des Handelsgesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die dort in Absatz 2 genannten Sachverhalte einzugehen ist. Im Lagebericht ist auch auf die Finanzbeziehungen zur Gemeinde, insbesondere unter Berücksichtigung der in § 20 Abs. 2 Nr. 1 genannten Vorgänge, einzugehen.