§ 22 AbgG SL - Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103
- Amtliche Abkürzung
- AbgG SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 1100-3
Der Präsident erstattet dem Landtag erstmals zum 1. Januar 1982 und danach in Abständen von längstens zwei Jahren einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen nach den §§ 5 und 6.