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Saarland
AbgG SL,SL - Abgeordnetengesetz
AbgG SL,SL - Abgeordnetengesetz
AbgG SL,SL - Abgeordnetengesetz
§ 1, Erster Teil - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
§§ 2 - 4, Zweiter Teil - Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
§§ 5 - 29, Dritter Teil - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
§§ 30 - 46, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag des Saarlandes oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes