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§ 8 JKG

Bibliographie

Titel
Thüringer Justizkostengesetz
Redaktionelle Abkürzung
JKG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
34-1

Die sonstigen landesrechtlichen Vorschriften, durch die Kosten- oder Gebührenfreiheit gewährt ist, bleiben unberührt.