§ 2 SächsPolOrgVO - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und die Aufgaben der nachgeordneten Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen (Sächsische Polizeiorganisationsverordnung - SächsPolOrgVO)
- Amtliche Abkürzung
- SächsPolOrgVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22-1.4/3
Die Polizeidienststellen sind für die Erfüllung der vollzugspolizeilichen Aufgaben zuständig. Dies beinhaltet auch die Kriminal- und Verkehrsprävention.