§ 14 ProdHaftG - Unabdingbarkeit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
- Amtliche Abkürzung
- ProdHaftG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 400-8
1Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 2Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.