Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
(Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)
- Amtliche Abkürzung
- SÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 12-10
Vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867)
Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 413)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine Vorschriften | |
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes | 1 |
Betroffener Personenkreis | 2 |
Zuständigkeit | 3 |
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte | 3a |
Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik | 4 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 5 |
Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person | 6 |
Zweiter Abschnitt | |
Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 7 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung | 8 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung | 9 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen | 10 |
Datenerhebung | 11 |
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum | 12 |
Dritter Abschnitt | |
Verfahren | |
Sicherheitserklärung | 13 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 14 |
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 15 |
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle | 15a |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 16 |
Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung | 17 |
Vierter Abschnitt | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 18 |
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen | 19 |
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien | 20 |
Übermittlung und Zweckbindung | 21 |
Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten | 22 |
Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten | 23 |
Fünfter Abschnitt | |
Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich | |
Anwendungsbereich | 24 |
Zuständigkeit | 25 |
Sicherheitserklärung | 26 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 27 |
Aktualisierung | 28 |
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 29 |
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle | 30 |
Datenverarbeitung in automatisierten Dateien | 31 |
Sechster Abschnitt | |
Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 32 |
Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen | 33 |
Verordnungsermächtigung | 34 |
Allgemeine Verwaltungsvorschriften | 35 |
Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes | 36 |
Unabhängige Datenschutzkontrolle | 36a |
Strafvorschriften | 37 |
Übergangsregelung | 38 |
In-Kraft-Treten | 39 |