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§ 44 UmwG - Prüfung der Verschmelzung

Bibliographie

Titel
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Amtliche Abkürzung
UmwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4120-9-2

1Im Falle des § 43 Abs. 2 ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf für eine Personenhandelsgesellschaft auf Verlangen eines ihrer Gesellschafter nach den §§ 9 bis 12 zu prüfen. 2Die Kosten trägt die Gesellschaft.