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Bund
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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 2 - 122m, Zweites Buch - Verschmelzung
§§ 39 - 122m, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§§ 99 - 104a, Sechster Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
§§ 99 - 104a, Sechster Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
§ 99 UmwG, Möglichkeit der Verschmelzung
§ 100 UmwG, Prüfung der Verschmelzung
§ 101 UmwG, Vorbereitung der Mitgliederversammlung
§ 102 UmwG, Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 103 UmwG, Beschluss der Mitgliederversammlung
§ 104 UmwG, Bekanntmachung der Verschmelzung
§ 104a UmwG, Ausschluss der Barabfindung in bestimmten Fällen