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Bund
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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 2 - 122m, Zweites Buch - Verschmelzung
§§ 39 - 122m, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§§ 39 - 45e, Erster Abschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
§§ 39 - 39f, Erster Unterabschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
§§ 39 - 39f, Erster Unterabschnitt - Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
§ 39 UmwG, Ausschluss der Verschmelzung
§ 39a UmwG, Verschmelzungsbericht
§ 39b UmwG, Unterrichtung der Gesellschafter
§ 39c UmwG, Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 39d UmwG, Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 39e UmwG, Prüfung der Verschmelzung
§ 39f UmwG, Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter