Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
(Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)
Amtliche Abkürzung
JVKostG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
363-5

Vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 25862655(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Kostenfreiheit2
Kostenfreie Amtshandlungen3
Höhe der Kosten4
Verjährung, Verzinsung5
Abschnitt 2
Fälligkeit und Sicherstellung der Kosten
Fälligkeit der Kosten im Allgemeinen6
Fälligkeit bestimmter Auslagen7
Vorschuss8
Zurückbehaltungsrecht9
Abschnitt 3
Kostenerhebung
Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung10
Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses11
Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen12
Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung13
Abschnitt 4
Kostenhaftung
Amtshandlungen auf Antrag14
Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch15
Schutzschriftenregister15a
Unternehmensregister16
Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes16a
Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz17
Weitere Fälle der Kostenhaftung18
Mehrere Kostenschuldner19
Abschnitt 5
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen20
Auskunft für wissenschaftliche Forschungsvorhaben21
Abschnitt 6
Rechtsbehelf und gerichtliches Verfahren
Einwendungen und gerichtliches Verfahren22
Abschnitt 7
Schluss- und Übergangsvorschriften
Bekanntmachung von Neufassungen23
Übergangsvorschrift24
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes25
(zu § 4 Absatz 1)Anlage

Artikel 2 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586)