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Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges
(Bundesversorgungsgesetz - BVG) (2)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
Amtliche Abkürzung
BVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
830-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2229)

Redaktionelle Inhaltsübersicht(1)§§
Anspruch auf Versorgung1 - 8b
Umfang der Versorgung9
Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung10 - 24a
Kriegsopferfürsorge25 - 28
Beschädigtenrente29 - 34
Pflegezulage35
Bestattungsgeld36
Sterbegeld
Hinterbliebenenrente38 - 52
Bestattungsgeld beim Tode von Hinterbliebenen53a
Zusammentreffen von Ansprüchen54 - 55
Anpassung der Versorgungsbezüge56 - 59
Beginn, Änderung und Aufhören der Versorgung60 - 63
Besondere Vorschriften für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes64 - 64f
Ruhen des Anspruchs auf Versorgung65
Zahlung66 - 70a
Versorgung bei Unterbringung71 - 71a
Übertragung kraft Gesetzes71b
Kapitalabfindung72 - 80
Schadenersatz, Erstattung81 - 81c
Ausdehnung des Personenkreises82
Ausschluß der Anrechnung von Versorgungsbezügen auf das Arbeitsentgelt83
Übergangsvorschriften84 - 88
Härteausgleich89
Schlußvorschriften90 - 92

(2) Amtl. Anm.:

Gem. der Bekanntmachung über die Umstellung der im Sozialen Entschädigungsrecht ausgewiesenen Signalbeträge und Tabellenwerte mit Wirkung vom 1. Januar 2002 vom 15. Oktober 2001 (BAnz. Nr. 215a vom 17. November 2001) werden unter anderem im Bundesversorgungsgesetz Signalbeträge und Tabellenwerte auf Euro umgestellt.

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht redaktionell angepasst