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§ 5 FTG

Bibliographie

Titel
Gesetz über Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
Amtliche Abkürzung
FTG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
1134

Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung nach Maßgabe der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen dieses Abschnitts geschützt.